Kosten und Finanzierung
Fernstudium finanzieren
Ein Fernstudium ist für die meisten kein Erststudium. Das macht die Finanzierung komplizierter, wenn Fernstudenten nicht alles aus eigener Tasche zahlen wollen oder können. Immerhin: Steuerlich absetzbar sind die Kosten eines Fernstudiums.
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten variieren zwischen Anbietern und Studiengängen. Je nachdem, ob man sich für einen öffentlichen oder einen privaten Fernstudienanbieter entscheidet, liegen die Kosten für einen Bachelor- oder Master-Studiengang im Fernstudium zwischen 1000 und 16.000 Euro. An der Fern-Universität in Hagen kostet der Bachelor beispielsweise zwischen 1400 und 2.500, der Master zwischen 600 und 1.300 Euro. Bei den AKAD Privat-Hochschulen liegen die Kosten für einen Bachelor um die 12.000, für einen Master zwischen 12.000 und 15.000 Euro.
Auch wenn bei den Kosten die Studienmaterialien inbegriffen sind, ist das eine Menge Geld. Dazu kommt, dass die meisten Fernstudenten nicht Vollzeit studieren, den Altersvorgaben für viele Fördermöglichkeiten nicht entsprechen oder bereits ein Studium absolviert haben. Deswegen fallen sie aus vielen Finanzierungsmöglichkeiten heraus. Das gilt für fast alle Stipendien, Studienkredite und BAföG.
Finanzielle Unterstützung und Steuererlass
Die meisten Anbieter von Fernstudiengängen bieten selbst Unterstützungsmöglichkeiten für sozial Schwache – das heißt meist Arbeitslose – an. Angehende Fernstudenten müssen diesbezüglich selbst recherchieren. Es lohnt sich auch den Arbeitgeber zu fragen, ob er sich an den Kosten beteiligt. Schließlich profitieren Arbeitgeber häufig von dem dazu gewonnen Know-How des Mitarbeiters. Allerdings geht mit einer solchen Unterstützung eines Fernstudiums normalerweise die Verpflichtung einher, nach dem Ende des Studiums noch eine Weile in der Firma zu arbeiten.
Der Staat fördert Weiterbildungswillige durch erhebliche Steuererleichterungen. Wer das erste Mal studiert, kann bis zu 4.000 Euro Studienkosten jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Wer ein Zweit- oder Aufbaustudium absolviert, kann seine Ausgaben sogar vollständig als Werbungskosten absetzen. Angeben können Fernstudenten nicht nur die Studiengebühren selbst, sondern zum Beispiel auch die Kosten für entsprechende Übernachtungen und Fahrten, Bücher sowie Fachzeitschriften. Auf diese Weise erstattet das Finanzamt bis zu einem Drittel der Studienkosten. Über Einzelheiten informieren das Finanzamt oder der Steuerberater.
