Fernstudium und Qualität
Akkreditiert und beurteilt
Auf der Suche nach dem geeigneten Fernstudium stellt sich die Frage nach der Qualität: Ist der Studiengang staatlich anerkannt? Kann ich mit dem angestrebten Abschluss ins Ausland? Eine gründliche Recherche in diesem Zusammenhang ist wichtig.
Die Akkreditierung, also die staatliche Anerkennung, dient im Hochschulbereich der Qualitätssicherung in Lehre und Studium – natürlich auch im Fernstudium. Ohne eine staatliche Anerkennung ist der Abschluss häufig deutlich weniger wert bzw. anerkannt und es fehlt eine Garantie für umfassende Inhalte.
Die staatliche Akkreditierung bedeutet jedoch nicht unbedingt auch die internationale Anerkennung eines Studiengangs, auch wenn das mit ein Ziel der Akkreditierungsagenturen ist. Besonders neue Studiengänge, die mit der Umstellung auf Bachelor und Master entstehen, sind häufig noch nicht akkreditiert. Hier ist es wichtig, sich umfassend über den geplanten Studiengang zu informieren. Häufig ist der Prozess der Akkreditierung auch bereits in die Wege geleitet.
Bei der Qualitätsbeurteilung durch Fernstudien-Interessierte und Professionelle sollten generell folgende Faktoren eine Rolle spielen: die Lernangebote (Inhalte, Didaktik, Medien), die Betreuung (Beratung, Kommunikation, Prüfung), die Institution (Funktionstüchtigkeit, Qualitätsmanagement usw.).
Die ZFU
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht gibt es seit 1978. Sie ist die zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz). Sie entscheidet generell über die Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. Ohne eine Zulassung dürfen Fernlehrgänge in Deutschland nicht vertrieben oder beworben werden. Wenn sie in diesem Sinne zugelassen sind, heißt das aber noch nicht, dass sie akkreditiert sind. Dafür sind die Akkreditierungsagenturen zuständig, die auch Präsenzstudiengängen das Siegel des Akkreditierungsrates geben.
Akkreditierung und Akkreditierungsrat
Allgemein versteht man unter Akkreditierung die formelle Anerkennung bestimmter Kompetenzen durch eine übergeordnete Institution. Auf Studiengänge bezogen hat sie das Ziel, Studiengänge und -Abschlüsse zu standardisieren. In Deutschland überwacht der Akkreditierungsrat die Zulassung von Agenturen und kontrolliert, ob die ihre Vorgaben erfüllen. Zudem gibt der Rat Standards für
Mindestanforderungen der jeweiligen Akkreditierungsverfahren vor. Dabei ist die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs unter den Agenturen ebenso wichtig, wie auch die Vertretung deutscher Interessen im internationalen Kontext und Wettbewerb. Ziel des Ende der 90er Jahre ins Leben gerufenen Akkreditierungsverfahrens ist eine strukturelle Veränderung und Verbesserung sowie die Qualitätssicherung- und Überwachung von Studiengängen im internationalen Kontext.
